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Ein verdeckter Transportschaden an Auspuff und Tank eines Neuwagens, dessen fachgerechte Instandsetzung Kosten von 1.954,27 € verursacht, stellt bei einem Kaufpreis von 16.290 € (ca. 12 % des Kaufpreises) keine unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 323 Abs. 5 S. 2 BGB dar und berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |