|
Das OLG Celle hat entschieden, dass einem Kläger nach einem Verkehrsunfall ein weiteres Schmerzensgeld sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige materielle und immaterielle Schäden zusteht. Hinsichtlich der Bemessung des Erwerbsschadens, der auf einer fiktiven Einkommensentwicklung basiert, wurde der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |