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Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat bei dem Landgericht einzulegen und muss mit Schriftsatz durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt begründet werden. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht genügt, sondern eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein sicherer Übermittlungsweg erforderlich ist. Für die Streitwertbeschwerde gelten gesonderte Fristen und Formvorschriften, wobei eine anwaltliche Mitwirkung nicht vorgeschrieben ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |