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Der Schadenersatzanspruch umfasst sämtliche von der Reparaturwerkstatt fakturierten Reparaturkosten, unabhängig davon, ob die Arbeiten tatsächlich erforderlich waren, vorgenommen und zutreffend fakturiert wurden. Es hat sich dann das sogenannte Werkstattrisiko verwirklicht, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Werkstatt unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise in Ansatz bringt, oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt wurden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |