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Ein Absehen vom Regelfahrverbot unter Erhöhung der Regelgeldbuße ist nicht vertretbar, wenn der Betroffene trotz geplanter Selbstständigkeit keine Mittel zur Glaubhaftmachung beruflicher Härten vortragen kann und der Geschwindigkeitsverstoß erheblich war, auch wenn der Betroffene verkehrsrechtlich bislang nicht vorbelastet war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |