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Ein OWi-Verfahren ist aus Opportunitätsgründen einzustellen, wenn ein erheblicher Verfahrensverstoß der Bußgeldbehörde gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vorliegt. Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das Passbild des potentiellen Betroffenen durch die vor Ort ermittelnde Polizei angefordert wird, bevor der Betroffene erstmals mit dem Vorwurf durch die Bußgeldbehörde konfrontiert worden war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |