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Ein elektronischer Taschenrechner, der über einen internen Speicher verfügt und zur Berechnung des Ladungsgewichts genutzt wird, ist ein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist. Die Vorschrift erfasst alle Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik technikoffen, um auch etwaige Neuentwicklungen erfassen zu können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |