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Zur Schätzung der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall kann die Schwacke-Liste herangezogen werden, wobei das Alter des beschädigten Fahrzeugs eine Einstufung in eine niedrigere Mietwagenklasse rechtfertigen kann. Eine Anmietdauer von 16 Tagen ist gerechtfertigt, wenn ein auch privat genutzter Dienstwagen kurz vor einem Urlaub beschädigt wird und der Mietwagen für die Urlaubsreise benötigt wird, wobei Zuschläge für Vollkasko nicht angezeigt sind, wenn diese in den Schwacke-Preisen enthalten sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |