Das Verkehrslexikon

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Fahrzeugüberlassung - Dienstwagen

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Gliederung:


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Weiterführende Links:


Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

Stichwörter zum Thema Fuhrpark

Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

Innerbetrieblicher Schadensausgleich

Schuldformen beim innerbetrieblichen Schadensausgleich

Haftungsquoten beim innerbetrieblichen Schadensausgleich

Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn und Verkehrsrecht

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Allgemeines:


BAG v. 05.02.2004:
Die Grundsätze über die Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers bei betrieblich veranlassten Tätigkeiten sind einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht. Von ihnen kann weder einzel- noch kollektivvertraglich zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

BFH v. 06.10.2011:
Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat (Anschluss an Senatsurteil vom 21. April 2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848). Denn der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen. Allein die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG.

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Leasingfahrzeug:

Leasingfahrzeug - Leasingvertrag in der Unfallschadenregulierung

Aktivlegitimation für Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall im Leasingverhältnis

BAG v. 09.09.2003:
Eine Vertragsklausel ist unwirksam, die den Arbeitnehmer verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen ihm zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen zurückzugeben und dennoch für die restliche Laufzeit des Leasingvertrags die anfallenden Raten in einem Einmalbetrag zu zahlen.

BAG v. 07.07.2009:
Nimmt ein Versicherungsunternehmen einen Arbeitnehmer auf Schadensersatz für die Beschädigung des vom Arbeitgeber geleasten Firmenfahrzeugs aus übergegangenem Recht des Leasinggebers in Anspruch, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gegeben.

FG Cottbus v. 11.12.2013:
Bei der Berechnung der Gesamtkosten eines Fahrzeugs zur Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer nach der Fahrtenbuchmethode sind grundsätzlich nur die Kosten zu berücksichtigen, die beim Arbeitgeber im Streitjahr tatsächlich als wirtschaftlicher Aufwand angefallen sind. Leasingsonderzahlungen, die ein vorausgezahltes Nutzungsentgelt darstellen, wirken sich wegen der erforderlichen Rechnungsabgrenzung nur anteilig gewinnwirksam aus. Eine vollumfängliche Hinzurechnung zu den Gesamtkosten im Jahr der Zahlung scheidet damit aus.

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