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Ein sogenannter qualifizierter Ein-Sekunden-Rotlichtverstoß kann nicht festgestellt werden, wenn das Gericht die Dauer der Rotlichtzeit zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht feststellen konnte. In diesem Fall ist von einem einfachen Rotlichtverstoß auszugehen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |