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Ein Betroffener wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 300 EUR verurteilt. Ihm wird zudem für die Dauer eines Monats verboten, Kraftfahrzeuge zu führen, die mehr als 44 kW Motorleistung haben. Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |