Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Dortmund v. 07.11.2017: Zur fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Geldbuße und Fahrverbot




Das Amtsgericht Dortmund (Urteil vom 07.11.2017 - 729 OWi-264 Js 1906/17-300/17) hat entschieden:

   Ein Betroffener wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 300 EUR verurteilt. Ihm wird zudem für die Dauer eines Monats verboten, Kraftfahrzeuge zu führen, die mehr als 44 kW Motorleistung haben. Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Fahrverbot bei sog. Regelverstößen - Regelfahrverbot
und
Die notwendigen Auslagen des Betroffenen im Bußgeldverfahren


Gründe:


AG DortmundUrt. v. 7..11.2017 729 OWi-264 Js 1906/17-300/17Rechtskräftig seit dem 22.11.17Amtsgericht DortmundIM NAMEN DES VOLKESUrteil In dem Bußgeldverfahrengegen wegen Verkehrsordnungswidrigkeithat das Amtsgericht Dortmundaufgrund der Hauptverhandlung vom 07.11.2017,an der teilgenommen haben:Richter am Amtsgericht als RichterRechtsanwalt als Verteidiger des Betroffenen für Recht erkannt:Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 300 EUR verurteilt. Ihm wird verboten für die Dauer eines Monats Kraftfahrzeuge zu führen, die mehr als 44 kw Motorleistung haben. Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Führerschein des Betroffenen in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.(§§ 3 III, 49 StVO, 24, 25 StVG)

RechtsgebietStVGVorschriften§ 25 StVG

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