Das Verkehrslexikon

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Amtsgericht Bayreuth v. 14.11.2017: Zum Akteneinsichtsrecht des Verteidigers in Bußgeldverfahren bei Geschwindigkeitsüberschreitung




Das Amtsgericht Bayreuth (Urteil vom 14.11.2017 - 2 OWi 228/17) hat entschieden:

   Der Verteidiger hat im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, das eine Geschwindigkeitsüberschreitung zum Gegenstand hat, das Recht auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, die auch dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden. Dies folgt aus dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art. 6 EMRK), der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) und dem Grundsatz der Aktenvollständigkeit.

(Orientierungssatz, nicht amtlich)

Siehe auch
Grundsatz eines fairen Verfahrens - Fair-Trial-Prinzip
und
Der Sachverständigenbeweis im Straf- und OWi-Verfahren


Gründe:


Gründe

Der Verteidiger hat im Rahmen eines Bußgeldverfahrens, das eine Geschwindigkeitsüberschreitung zum Gegenstand hat, das Recht auf Akteneinsicht in alle Unterlagen, die auch dem Sachverständigen zur Verfügung gestellt werden. Das folgt aus dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (Art. 6 EMRK), der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der der Rechtspflege (§ 1 BRAO) und dem Grundsatz der Aktenvollständigkeit (OLG Naumburg, Beschl. v. 05.11.2012 - 2 Ss (Bz) 100/12).

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