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Das Amtsgericht Königs Wusterhausen hat entschieden, dass die Beklagte die Klägerin wegen restlicher Mietwagenkosten in Höhe von 668,08 € und wegen außergerichtlich entstandener Anwaltskosten in Höhe von 92,70 € freizustellen hat. Die Parteien stritten über die Dauer der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden und die Berechnung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |