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Das Amtsgericht Köln verurteilte den Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Es wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verhängt und eine Fahrerlaubnisentziehung mit einer Sperrfrist von einem Jahr angeordnet. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |