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Das Landgericht Arnsberg hat die Beklagten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von 3.208,27 Euro nebst Zinsen verurteilt. Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Kläger zu 2/3 und den Beklagten gesamtschuldnerisch zu 1/3 auferlegt, in einem Fall, in dem ein Quad-Fahrer aufgrund eines ausparkenden Pkw eine Vollbremsung durchführte und stürzte, ohne dass es zu einer Berührung der Fahrzeuge kam. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |