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Die Ersatzpflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für Physiotherapie, Medikamente und den Ersatz des Mehrverschleißes von Kleidung nach einem Verkehrsunfall besteht auch dann fort, wenn die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der Geschädigte seit über zehn Jahren auf die entsprechenden Leistungen angewiesen ist, ohne dass eine Besserung seines Zustandes in Sicht ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |