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Ein Anspruch auf Umstellung einer alten Fahrerlaubnisklasse 3 auf die Klassen C1 und C1E besteht nicht, wenn die ursprüngliche Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen und eine neue, mit einer Beschränkung auf ein zulässiges Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t versehene Fahrerlaubnis erteilt wurde, die bestandskräftig geworden ist. Die Umstellung von einer alten in eine neue Fahrerlaubnis ist ein einheitlicher Vorgang, der mit der Ausfertigung des neuen Führerscheins vollendet ist und danach nicht nochmals vollzogen oder ergänzt werden kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |