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Die Fraunhofer-Liste ist als Schätzungsgrundlage für die Ermittlung erforderlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ungeeignet. Sie ermittelt Preisinformationen über eine Preissuchmaschine auf Basis des ACRISS-Systems, welches keine Rückschlüsse auf den eigentlichen Fahrzeugwert zulässt, der jedoch maßgeblich für die Erforderlichkeit des Mietpreises ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |