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Eine Klage auf Schadensersatz aus einem behaupteten Unfallereignis wird abgewiesen, wenn der Verdacht einer Unfallmanipulation auf der Grundlage verschiedener Indizien besteht und der Kläger keinen substantiierten Vortrag zum Unfallhergang leistet sowie nicht an der Sachverhaltsaufklärung mitwirkt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |