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Die Versagung eines Jagdscheins wegen fehlender Zuverlässigkeit ist gerechtfertigt, wenn der Antragsteller nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,48 Promille einen Verkehrsunfall verursacht und dabei eine geladene Waffe im Fahrzeug transportiert hat. Dies begründet die Annahme, dass die erforderliche Zuverlässigkeit im Umgang mit Waffen und Munition nicht gegeben ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |