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Ein Anerkenntnisurteil ist auch im Verwaltungsprozess, insbesondere im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage, zulässig. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist statthaft, wenn sich eine Fahrtenbuchauflage durch Zeitablauf erledigt hat und ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit besteht, insbesondere bei einem hinreichend gewichtigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |