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Das OLG Hamm hat in einem Fall von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall den titulierten Verdienstausfall von 74.246,59 € auf 27.107,77 € reduziert. Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen, während die Berufung der Beklagten, die zur Abänderung des Urteils führte, erfolgreich war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |