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Bei einem Arbeitsunfall infolge der Fehlbedienung eines an einem Traktor befestigten Gitterkorbs können die Voraussetzungen einer deliktischen Haftung des Traktorfahrers gegeben sein, ohne dass zugleich eine Haftungsbeschränkung gem. § 105 Abs. 1 SGB VII (Tätigkeit für den Betrieb des verunfallten Beschäftigten) oder gem. § 106 Abs. 3 SGB VII (Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte) eingreift. (Leitsätze des Gerichts) |