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Zur Schätzung des Normaltarifs für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall ist der Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle heranzuziehen. Ein pauschaler Aufschlag von 20 % auf den Normaltarif ist zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Unfallersatzfahrzeuggeschäfts gerechtfertigt. Kosten für eine Zweitfahrerberechtigung sind grundsätzlich erstattungsfähig, da eine umfassende Nutzungsmöglichkeit des Ersatzfahrzeugs erwartet werden darf. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |