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Zur Schätzung des Normaltarifs für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall legt das Gericht das arithmetische Mittel der sich aus der Schwacke-Liste und der Fraunhofer-Liste ergebenden Tagespreise zugrunde. Diese "Fracke-Liste" wird als Schätzgrundlage als besser geeignet angesehen, da sie die verstärkte praktische Bedeutung von Internetangeboten berücksichtigt und gleichzeitig die Vorteile der Schwacke-Liste (Differenzierung, Nachvollziehbarkeit) einbezieht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |