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Ein Verkehrsteilnehmer, der im Bereich eines Überholverbots und einer Geschwindigkeitsbegrenzung einen haltenden Linienbus überholt und dabei auf die Gegenfahrbahn wechselt, haftet für einen daraus resultierenden Verkehrsunfall mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer zu 2/3. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |