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Bei der Bemessung des merkantilen Minderwerts eines Luxusfahrzeugs nach einem Verkehrsunfall sind die gängigen Berechnungsmodelle nicht passend, da für potenzielle Käufer von Luxusfahrzeugen die Unfallfreiheit ein außergewöhnlich hohes Interesse darstellt. Ein Sachverständiger kann daher einen "Luxusfaktor" aufschlagen oder eine Schätzung basierend auf Erfahrungswerten und Händlerbefragungen vornehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |