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Das Landgericht Köln hat die gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten für die Schäden eines Rennradfahrers bejaht, der bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde, als der Beklagte zu 1) unter Missachtung der Vorfahrt des Klägers von einer untergeordneten Straße nach links auf eine Vorfahrtstraße abbog und es zu einer Kollision kam. Die Verurteilung umfasst Schmerzensgeld, Verdienstausfall und weitere unfallbedingte Kosten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |