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Die Fahrerlaubnis ist demjenigen zu entziehen, der sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, insbesondere bei gelegentlicher Einnahme von Cannabis, wenn der Konsum und das Fahren nicht in einer Weise getrennt werden, dass eine Beeinträchtigung der verkehrsrelevanten Eigenschaften unter keinen Umständen eintreten kann. Ein schlüssiges und nachvollziehbares medizinisch-psychologisches Gutachten kann hierfür eine taugliche Beurteilungsgrundlage darstellen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer solchen Fahrerlaubnisentziehung ist in der Regel gerechtfertigt, da die für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts spezifischen Gefahren sich jederzeit realisieren können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |