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Das Landgericht Hagen verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes in Höhe von 30.000,00 € und eines weiteren Schadensersatzes für unfallbedingten Verdienstausfall in Höhe von 74.246,59 €. Zudem wurde festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, sämtliche zukünftig entstehenden materiellen und nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden der Klägerin aus der Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 29.04.2008 zu zahlen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |