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Ein Angeklagter wird wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem wird ihm für die Dauer von 6 Monaten verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen, und vor Ablauf von 2 Jahren darf ihm keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |