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Die Verfolgungsverjährung wird durch die Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens an den Betroffenen unterbrochen, auch wenn der Ausdruck des Anhörungsbogens durch ein automatisiertes Datenverarbeitungsprogramm veranlasst wird. Entscheidend ist, dass ein Mensch das Computerprogramm in Gang gesetzt hat, welches dann den Ausdruck des Anhörungsbogens für den Betroffenen automatisch veranlasst. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |