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Ein Augenblicksversagen, das ein Regelfahrverbot ausschließen könnte, liegt nicht vor, wenn ein Kraftfahrzeugführer beim Linksabbiegen trotz des Vorfahrtsverzichts eines entgegenkommenden Fahrzeugs ("Durchwinken") in eine Kreuzung einfährt, ohne den kompletten Gegenverkehr einsehen zu können und dabei einen weiteren, vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer übersieht. Eine gesteigerte Aufmerksamkeit ist geboten, da man sich nicht allein auf das "Durchwinken" verlassen darf, wenn weiterer Gegenverkehr möglich ist. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |