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Der Betroffene war freizusprechen, da die ihm zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit aus rechtlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte. Die fehlende Speicherung von Messdaten bei Geschwindigkeitsmessgeräten des Typs ESO ES 8.0 seit der 3. Revision kann einen Verstoß gegen den Grundsatz des "fair trial" darstellen. Dies verletzt die Rechte des Betroffenen, da ihm Daten, die bis Anfang 2020 noch zur Verfügung standen, nicht mehr zugänglich gemacht werden können, obwohl das Bundesverfassungsgericht einen Anspruch auf Zugang zu solchen Informationen bejaht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |