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Der Leasingnehmer eines privat genutzten Pkw ist als gewillkürter Prozessstandschafter zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich des Fahrzeugs an die finanzierende Bank legitimiert. Bei der Restwertermittlung nach einem Totalschaden eines privat genutzten Leasingfahrzeugs ist auf die subjektive Schadensbetrachtung abzustellen, sodass keine Restwertermittlung mithilfe des Marktes im Internet erfolgen muss. Es gelten keine erhöhten Anforderungen, auch wenn die finanzierende Bank bei eigener Verwertung gegebenenfalls einen höheren Restwert erzielen könnte, es sei denn, der Geschädigte ist ein Unternehmen, das sich auch mit dem An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen befasst. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |