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Das Vertrauen in die Reparaturmöglichkeit von Fahrzeugen mit elektronischen Antriebs- und Steuerungssystemen ist geringer ausgeprägt als bei konventionellen Verbrenner-Fahrzeugen. Daher ist die Wertminderung eines Elektroautos nach einem Unfallschaden um etwa 50% höher anzusetzen als die vergleichbare Wertminderung eines Verbrenner-Fahrzeuges. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |