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Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Lkw-Fahrer, der an einem geführten Pferd vorbeifährt, nicht zwingend in ausreichendem Abstand anhalten und die Weiterfahrt abwarten muss, bis das Pferd den Weg komplett verlassen hat. Ein bloßes Nichtanhalten begründet unter diesen Umständen keinen Verstoß gegen § 1 Abs. 2 StVO und damit kein Verschulden des Fahrers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |