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Der BGH bestätigt die Zuständigkeit und ordnungsgemäße Besetzung des VIa. Zivilsenats für Dieselgate-Fälle. Er bekräftigt, dass die Entschädigung für den Erwerb eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung auf einen Betrag von bis zu 15 % des Kaufpreises begrenzt werden kann, sofern dies eine angemessene Wiedergutmachung darstellt. Eine Anrechnung von Nutzungsvorteilen und Restwert auf den Schadensersatzanspruch ist zulässig, um eine ungerechtfertigte Bereicherung des Anspruchsberechtigten zu verhindern, auch wenn dies den Anspruch vollständig aufzehrt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |