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Ein Unfall, der allein durch das Verschulden eines Lkw-Fahrers verursacht wird, der beim Rückwärtsfahren auf einen stehenden Pkw auffährt, begründet die alleinige Haftung der Beklagtenseite. Bei der Schadensberechnung können die Materialkosten für die Lackierung auf 40% der Lohnkosten geschätzt werden (§ 287 ZPO). Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten, wenn sie in der Region typischerweise anfallen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |