|
Ein Schadensersatzanspruch auf fiktive Netto-Reparaturkosten ist derzeit nicht fällig, wenn die sechsmonatige Weiternutzung des Fahrzeugs als Fälligkeitsvoraussetzung noch nicht erfüllt ist. Die 6-monatige Weiternutzungsfrist beginnt, sobald das Fahrzeug nutzbar und verkehrssicher ist; war es nach dem Unfall nicht verkehrssicher, beginnt die Frist erst mit der Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit durch Reparatur. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |