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Ein 10-jähriger Kläger, der die Fahrbahn betritt, ohne sich zuvor davon überzeugt zu haben, dass von links kein Fahrzeug kommt, trifft eine Mithaftungsquote von 1/3. Der Fahrzeugführer trifft eine Mithaftung, wenn er bei rechtzeitiger Reaktion (Vollbremsung) die Kollisionsgeschwindigkeit und damit die Verletzungen des Klägers erheblich hätte mindern können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |