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Das OLG Hamm hat die Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts zurückgewiesen, mit dem die Klage auf Rückabwicklung eines Neufahrzeugkaufs aus abgetretenem Recht der Leasinggeberin wegen behaupteter Mängel am Infotainment-System abgewiesen wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |