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Ein Rechtsschutzfall im Zusammenhang mit einer behaupteten Manipulation der Abgassteuerung eines Fahrzeugs tritt bereits mit dem Erwerb des Fahrzeugs ein. An einen Stichentscheid nach § 18 Abs. 1 ARB 2000/2009 sind hohe Anforderungen zu stellen: Er muss die Grundlagen der gutachterlichen Entscheidung aufzeigen, den entscheidungserheblichen Streitstoff darstellen, rechtliche Probleme unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Lehre herausarbeiten und sich mit etwa vorhandenen Gegenargumenten auseinandersetzen, insbesondere mit den vom Versicherer in seiner Deckungsablehnung ausdrücklich genannten Gründen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |