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Die Annahme bedingten Tötungsvorsatzes ist gerechtfertigt, wenn ein Fahrer bei einem illegalen Straßenrennen trotz Rotlichts und hoher Geschwindigkeit in eine Kreuzung einfährt, die Möglichkeit tödlicher Folgen für querenden Verkehr erkennt und diese billigend in Kauf nimmt, um das Rennen zu gewinnen. Indizien hierfür sind das Bewusstsein für die extreme Gefährlichkeit der Handlung, die Ortskenntnis, die Kenntnis des innerstädtischen Verkehrs und die hohe Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Unfalls. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |