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In einem Verkehrsunfallstreit über Schadensersatzansprüche nach einer Kollision im Kreuzungsbereich, bei der ein Linksabbieger seinen Abbiegevorgang pausierte und ein Rechtsabbieger einfuhr, hat das Landgericht Essen die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung eines Teils der geltend gemachten Forderungen verurteilt. Streitig war unter anderem die Frage des Vorrangrechts eines berechtigten Kreuzungsräumers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |