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Die Wertminderung stellt gegenüber den Reparaturkosten einen eigenen Streitgegenstand dar. UPE-Aufschläge sind grundsätzlich auch bei fiktiver Abrechnung zu erstatten. Ein selbst reparierendes Autohaus kann UPE-Aufschläge auch dann verlangen, wenn es diese im Rahmen einer möglichen Reparatur nicht zu bezahlen hätte, da fiktive Abrechnung bedeutet, so zu tun, 'als ob'. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |