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Mietwagenkosten sind vollumfänglich ersatzfähig, wenn das Fahrzeug infolge eines Verkehrsunfalls nicht nutzbar ist. Verzögerungen bei der Reparatur aufgrund von Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung gehen grundsätzlich zu Lasten des Schädigers (Werkstattrisiko). Auch Winterreifen ab Mitte Oktober, Kosten für Zustellung und Abholung sowie die Berechnung nach Wochentarif und Zusatztag-Wochentarif sind erstattungsfähig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |