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Eine Klage auf Leistungen aus einer Kaskoversicherung wurde abgewiesen, wenn der Versicherungsnehmer einen Fahrzeugdiebstahl behauptet, jedoch DNA-Spuren von ihm am Fahrerairbag des verunfallten Fahrzeugs gefunden werden, die seine Behauptung, nicht Fahrer gewesen zu sein, widerlegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |