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Zur Ermittlung des ersatzfähigen 'Normaltarifs' für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall kann der Tatrichter den arithmetischen Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle heranziehen. Nebenkosten sind gesondert zu berücksichtigen, während Kosten für die Haftungsfreistellung im arithmetischen Mittel der Listen bereits enthalten sind. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |