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Der Nachweis der Unfallkausalität für eine Hüftkopfnekrose, ein chronisches Schmerzsyndrom oder eine posttraumatische Belastungsstörung nach einem Verkehrsunfall erfordert mehr als die bloße Möglichkeit eines Zusammenhangs und wurde im vorliegenden Fall nicht erbracht. Lediglich eine zeitlich begrenzte Anpassungsstörung konnte als unfallbedingt nachgewiesen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |